Direkter Zugriff auf alle Bebauungspläne
In den Bebauungsplänen sind die planungsrechtlichen und gestalterischen Vorschriften nach dem Baugesetzbuch BauGB bzw. der Landesbauordnung LBO für die einzelnen Grundstücke enthalten.
Im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans sind für Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 30 BauGB die dargestellten zeichnerischen Festsetzungen sowie die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus Textteil und Legende einzuhalten.
Im giscity Bebauungsplan können deshalb zur Planzeichnung auch Textteil und Legende direkt eingeblendet werden. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanentwurfs ist ein Bauvorhaben nach § 33 BauGB zulässig, wenn die dort dargestellten künftigen Festsetzungen eingehalten werden und bestimmte Verfahrensschritte schon durchgeführt worden sind.
Diese Informationen über die Verfahrensschritte können ebenfalls im giscity abgerufen werden. Außerdem können weitere Dokumente zum Bebauungsplan (z.B. Begründung) als Anhang abgelegt bzw. angezeigt werden.
Aufgabe von giscity Bebauungsplan ist es, den Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern durch einfache Such- und Auswertekriterien einen schnellen Überblick über Lage und aktuellen Bearbeitungsstand aller Bebauungspläne zu ermöglichen.
Durch gleichzeitige Visualisierung von Versorgungseinrichtungen wie Kanal, Strom, Gas oder Wasser, dem amtlichem Gebäudebestand, Luftbildern und weiteren Informationen wird der Nutzer für Planungszwecke effektiv unterstützt.
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